Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aussteller - SELECT Events
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Teilnahme von Aussteller:innen an Veranstaltungen der Marke SELECT, organisiert durch MINI MARKT e.U., Claudia Riha.
Mit der Anmeldung als Aussteller:in erkennt der Teilnehmer diese AGB als verbindlich an.
1. Veranstalter
Veranstalter der Events ist:
MINI MARKT e.U.
Claudia Riha
Kolingasse 6
1090 Wien
Österreich
(im Folgenden „Veranstalterin“ genannt)
2. Vertragsabschluss und Zulassung
Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt schriftlich per E-Mail oder über das Anmeldeformular der Veranstaltung.
Mit der Anmeldung gibt der Aussteller ein verbindliches Angebot zur Teilnahme ab.
Der Vertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung durch die Veranstalterin bzw. mit Ausstellung der Rechnung zustande.
Die Veranstalterin entscheidet über die Zulassung der Aussteller. Sie behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder einzelne Produkte, Dienstleistungen oder Präsentationen von der Ausstellung auszuschließen.
Die Untervermietung oder Überlassung des Standplatzes an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung der Veranstalterin nicht gestattet.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühren ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste oder dem individuellen Angebot.
Die Teilnahmegebühr ist nach Rechnungsstellung sofort ohne Abzug fällig, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.
Erst mit vollständiger Zahlung der Teilnahmegebühr besteht Anspruch auf die Teilnahme an der Veranstaltung.
Alle aus der Teilnahme entstehenden Steuern, Gebühren oder Abgaben trägt der Aussteller.
4. Rücktritt und Stornierung
Aussteller können grundsätzlich nicht von ihrer vertraglichen Verpflichtung entbunden werden.
Wird ausnahmsweise ein schriftlicher Rücktritt akzeptiert, gelten folgende Regelungen:
bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
→ 50 % der Teilnahmegebühr
ab 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
→ 100 % der Teilnahmegebühr
Die Veranstalterin ist berechtigt, den Standplatz anderweitig zu vergeben.
5. Absage oder Änderung der Veranstaltung
Die Veranstalterin behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigen Gründen abzusagen, zu verschieben oder zu verkürzen.
Dies kann insbesondere der Fall sein bei:
-
höherer Gewalt
-
behördlichen Anordnungen
-
Sicherheitsgründen
-
wirtschaftlicher Unzumutbarkeit
In diesen Fällen sind Schadensersatzansprüche gegen die Veranstalterin ausgeschlossen.
Bereits bezahlte Teilnahmegebühren können – je nach Situation – rückerstattet oder auf eine zukünftige Veranstaltung angerechnet werden.
6. Standplatzzuweisung
Die Zuteilung der Standflächen erfolgt durch die Veranstalterin.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Standort besteht nicht.
Die Veranstalterin ist berechtigt, aus organisatorischen oder gestalterischen Gründen Änderungen der Standplätze vorzunehmen.
Ein Austausch von Standplätzen zwischen Ausstellern bedarf der Zustimmung der Veranstalterin.
7. Auf- und Abbau
Die genauen Auf- und Abbauzeiten werden den Aussteller:innen rechtzeitig vor der Veranstaltung bekanntgegeben.
Der Aufbau muss vor Veranstaltungsbeginn abgeschlossen sein.
Ein vorzeitiger Abbau während der Öffnungszeiten ist nicht zulässig.
Bei vorzeitigem Abbau kann eine Vertragsstrafe (Pönale) von EUR 250 verrechnet werden.
Nach Veranstaltungsende ist der Standplatz besenrein zu verlassen.
Müll und Verpackungsmaterial sind vom Aussteller selbst zu entsorgen.
8. Gestaltung der Standflächen
Die Gestaltung der Standflächen erfolgt eigenständig durch die Aussteller.
Die Veranstalterin behält sich vor, Gestaltungsvorgaben zu machen, um ein einheitliches Erscheinungsbild der Veranstaltung sicherzustellen.
Die Aussteller verpflichten sich, ihre Stände professionell und ordentlich zu gestalten.
Der Einsatz von Dekorationen muss den geltenden Sicherheitsbestimmungen entsprechen.
9. Pflichten der Aussteller
Der Standplatz muss während der gesamten Veranstaltungsdauer besetzt sein.
Der Aussteller ist verantwortlich für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere:
-
Gewerberecht
-
Produktsicherheit
-
Kennzeichnungspflichten
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steuerliche Vorschriften
Der Aussteller haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn selbst oder durch von ihm beauftragte Personen entstehen.
Fluchtwege, Sicherheitsausgänge und Brandschutzeinrichtungen dürfen nicht verstellt werden.
10. Sortiment und Konkurrenzregelung
Das angebotene Sortiment muss mit den Angaben bei der Anmeldung übereinstimmen.
Sollten mehrere Aussteller identische Marken führen, gilt grundsätzlich das Sortiment jenes Ausstellers als maßgeblich, dessen Anmeldung zuerst eingegangen ist.
Die Veranstalterin kann Aussteller verpflichten, ihr Sortiment entsprechend anzupassen.
11. Werbung und Präsentation
Werbemaßnahmen außerhalb des eigenen Standplatzes sind nur mit Zustimmung der Veranstalterin erlaubt.
Das massenhafte Verteilen von Flyern oder Werbematerial ohne persönliche Beratung ist nicht gestattet.
Ebenso ist es untersagt:
-
Werbung für Nicht-Aussteller zu betreiben
-
Musik oder audiovisuelle Präsentationen ohne Genehmigung abzuspielen
Bei Verstößen kann eine Vertragsstrafe von bis zu EUR 1.500 verhängt werden.
12. Haftung
Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für:
-
Verlust oder Diebstahl von Waren
-
Schäden an Ausstellungsstücken
-
persönliche Gegenstände der Aussteller
Das Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Abschluss einer eigenen Haftpflicht- und Ausstellungsversicherung wird empfohlen.
13. Hausrecht
Die Veranstalterin übt das Hausrecht über das gesamte Veranstaltungsgelände aus.
Den Anweisungen der Veranstaltungsleitung und des Personals ist Folge zu leisten.
Bei Verstößen gegen diese AGB oder gegen gesetzliche Vorschriften kann ein Aussteller von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Eine Rückerstattung bereits bezahlter Teilnahmegebühren erfolgt in diesem Fall nicht.
14. Foto- und Videoaufnahmen
Während der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden.
Diese können für Marketing-, Presse- und Dokumentationszwecke verwendet werden, insbesondere für:
-
Website
-
Social Media
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Pressearbeit
-
zukünftige Eventbewerbung
Mit der Teilnahme erklären sich die Aussteller damit einverstanden.
15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien.
